Zur
Zeit verfügt der WSC Aflenz über 25 ausgebildete Kampfrichter.
Aufnahmekriterien: Jedes ÖSV-Mitglied, welches das 17. Lebensjahr
vollendet hat, kann sich über den Verein, bei welchem die
ÖSV-Mitgliedschaft besteht, als Kampfrichteranwärter beim
Gebietskampfrichter anmelden. Vorteilhaft ist eine gleichzeitige
Anmeldung als KRA mit der Anmeldung zur Trainer-Lehrwartausbildung, da
bei bestandener Ausbildung als Trainer oder LW die zweijährige KRA-Zeit
angerechnet wird.
Die Anmeldung kann grundsätzlich nur der Verein durchführen, wobei eine
solche Anmeldung nur schriftlich mit offiziellem Vordruck erfolgen kann.
Der KRA hat dann zwei volle Wettkampfsaisonen hindurch die nach der
Wettkampfordnung des ÖSV geforderten Einsätze zu tätigen.
Ein Antreten zur ÖSV-Kampfrichterprüfung ist ausnahmslos nur unter
folgenden Voraussetzungen möglich:
a) Es müssen pro Wettkampfsaison (1. 7. bis 30. 6.) während der
Anwärterzeit drei ÖSV-Einsätze nachgewiesen werden, wobei nur solche
Veranstaltungen anerkannt werden können, welche mit einem offiziellen
Wettkampfantrag beim StSV, ÖSV oder FIS angemeldet wurden sowie die
Vereinsmeisterschaft oder Trainer- bzw. Lehrwarteausbildung bei wie oben
genannter Anmeldung!
b) Es müssen Pflichtkurse vor dem Prüfungstermin besucht worden sein.
Ein Nichtbesuch eines Pflichtkurses in einem Jahr während der
Anwärterzeit verschiebt also die ÖSV-KR-Prüfung automatisch um
mindestens ein Jahr. |
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Wichtige Links
Aufnahmeantrag
Prüfungsbestimmungen
Wettkampfordnung
Kampfrichterformulare
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