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Zur Zeit verfügt der WSC Aflenz über 25 ausgebildete Kampfrichter.
Aufnahmekriterien: Jedes ÖSV-Mitglied, welches das 17. Lebensjahr vollendet hat, kann sich über den Verein, bei welchem die ÖSV-Mitgliedschaft besteht, als Kampfrichteranwärter beim Gebietskampfrichter anmelden. Vorteilhaft ist eine gleichzeitige Anmeldung als KRA mit der Anmeldung zur Trainer-Lehrwartausbildung, da bei bestandener Ausbildung als Trainer oder LW die zweijährige KRA-Zeit angerechnet wird.
Die Anmeldung kann grundsätzlich nur der Verein durchführen, wobei eine solche Anmeldung nur schriftlich mit offiziellem Vordruck erfolgen kann.
Der KRA hat dann zwei volle Wettkampfsaisonen hindurch die nach der Wettkampfordnung des ÖSV geforderten Einsätze zu tätigen.

Ein Antreten zur ÖSV-Kampfrichterprüfung ist ausnahmslos nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
a) Es müssen pro Wettkampfsaison (1. 7. bis 30. 6.) während der Anwärterzeit drei ÖSV-Einsätze nachgewiesen werden, wobei nur solche Veranstaltungen anerkannt werden können, welche mit einem offiziellen Wettkampfantrag beim StSV, ÖSV oder FIS angemeldet wurden sowie die Vereinsmeisterschaft oder Trainer- bzw. Lehrwarteausbildung bei wie oben genannter Anmeldung!
b) Es müssen Pflichtkurse vor dem Prüfungstermin besucht worden sein. Ein Nichtbesuch eines Pflichtkurses in einem Jahr während der Anwärterzeit verschiebt also die ÖSV-KR-Prüfung automatisch um mindestens ein Jahr.

 

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